CHLORTRANSORBER®

Entchlorung und Neutralisation


Aufgabe:

In Zeiten immer knapper werdender Trinkwasser Ressourcen ist Gewässerschutz die wichtigste Aufgabe. Deshalb hat der Gesetzgeber, um die Verschmutzung unserer Flüsse und Seen zu verhindern, entsprechende Einleitungsvorschriften für Abwasser erlassen.
(Wasserhaushaltgesetz §7a, Abwasserverordnung Anhang 31 )

Natürliches GewässerDarin wird unter anderem der Schwellenwert für Chlor: 0,2 mg/l bzw. als Fracht: 4 g/h festgelegt. Chlorhaltiges Abwasser aus Trinkwasser- oder Badebeckenwasser-
aufbereitungsanlagen, das diese Grenzwerte überschreitet, darf also weder direkt in Oberflächengewässer, noch indirekt in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden.



Natürliches GewässerDurch diese Verordnung soll die Bildung von unerwünschten organischen Chlorverbindungen im Wasser verhindert werden, da diese zur Gruppe der Umweltgifte (chlorierte Kohlenwasserstoffe, Haloforme, AOX) zählen. Einige Substanzen davon, z.B. das Chloroform, stehen im Verdacht, kanzerogene oder mutagene Eigenschaften zu haben.

Einbau eines ChlortransorbersWeiterhin muss der pH-Wert von Abwasser im Bereich pH 6,5 liegen. Nur dadurch lassen sich korrosive Zerstörungen der Entwässerungssysteme und Störungen der biologischen Stufe von Kläranlagen vermeiden.
Das WHG schreibt weiter vor, dass solche Abwasser nur dann direkt eingeleitet werden darf, wenn die darin vorhandene Schadstofffracht so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Damit soll verhindert werden, dass wassergefährdende Stoffe und Stoffgruppenunsere Umwelt, unsere Wasser-Ressourcen und schliesslich unsere Gesundheit gefährden. Eine direkte Einleitung ist eine "Gewässer-Benutzung" und bedarf deshalb immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die nur eine Regierungsbehörde erteilen kann.




sidescrollimg Chlorgasunfall, wie häufig kommt das denn vor?
Wir haben folgende Häufigkeit ermittelt: Aus der Gesamtzahl der in Betrieb befindlichen Chlorgasanlagen (> 20.000 St. in Deutschland), der Anzahl der von uns installierten Anlagen der letzten 10 Jahre und der uns im Zusammenhang mit unseren Anlagen dokumentierten Vorfällen ergibt sich eine Havariehäufigkeit von > 5 % innerhalb dieser Zeit. Dies bedeutet, dass rein statistisch 120 ±10 Chlorvorfälle pro Jahr auftreten. Diese Zahl beinhaltet sowohl kleinere, eher ungefährliche Havarien, aber auch gefährliche Austritte.

Aus Sicherheitsgründen müssen alle Chlorgaslager- und Chlorgasdosierräume in Schwimmbädern und Trinkwasserwerken mit einer Chlorbeseitigungsanlage ausgerüstet sein. Dies ist in der Regel eine Berieselungsanlage, welche zum Niederschlagen von ausgetretenem Chlorgas dient. (BGR/GUV-R 108, Juni 2009 Regel „Betrieb von Bädern") Die Beseitigung von ausgetretenem Chlorgas durch eine Sprinkleranlage ist auch heute noch das wirksamste und wirtschaftlichste Verfahren, das die Technik bietet. Der Nachteil dabei ist der Anfall von chlorhaltigem, saurem Sprinklerwasser. Je nach Masse des ausgetretenen Chlorgases wird das Sprinklerwasser mehr oder weniger gelöstes Chlor enthalten und eine pH-Wert-Absenkung erfahren. Messungen des Chlorgehaltes und des pH-Wertes von Sprinklerwasser bei Chlorgasunfällen haben ergeben, dass die Schwellenwerte der Abwassereinleitungsverordnung bei Chlor weit überschritten und beim pH-Wert weit unterschritten werden. Deshalb muss Sprinklerwasser entchlort und neutralisiert werden, bevor es direkt eingeleitet wird oder in das öffentliche Abwassersystem abgegeben werden darf. (Merkblättern Nr. 4.5/2-31 sowie Nr. 4.5/8 sowie DIN 19606)

sidescrollimgZur Desinfektion von Schwimmbecken- bzw. Trinkwasser wird Chlor eingesetzt. Um eine ausreichende Desinfektionswirkung zu erzielen, treten bei diesen Wässern entsprechend den einschlägigen Vorschriften Konzentrationen bis zu 0,3 mg/l freies Chlor vor. Diese Wässer fallen verfahrenstechnisch bedingt bei der Filterrückspülung an und müssen entsorgt werden. Entsprechend den Einleitungsbedingungen, muss auch dieses Wasser entchlort und neutralisiertwerden, um es direkt oder indirekt in das öffentliche Kanalsystem einleiten zu dürfen. Eine Einleitung von chlorhaltigem Abwasser in ein öffentliche Kläranlage ist nur möglich, sofern dies im jeweiligen Satzungsrecht geregelt ist, hängt also von der jeweiligen Kommune ab. Wenn das Abwasser aus einer Beckenentleerung über die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, darf darin kein freies Chlor mehr nachweisbar sein (abgeschlossene Chlorzehrung).Soll Filterspülwasser direkt eingeleitet werden, ist eine weitergehende Behandlung erforderlich. In jedem Fall ist für die Zustimmung zu einer Direkteinleitung eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Die genannten Konzentrationswerte sind durch eine gezielte Behandlung erreichbar. z.B. freies Chlor 0,1 mg/l . Für die Entchlorung und Neutralisation stehen einige chemische Verfahren zur Verfügung. Diese setzen jedoch aufwendige Analysenkontrollen bei der Entchlorung und Neutralisation voraus. Außerdem ist der Einsatz von und der Umgang mit gefährlichen Chemikalien notwendig und setzt somit ausgebildetes Personal voraus. Die meisten dieser Chemikalien sind darüber hinaus nicht beständig, verändern sich während der Lagerung und können daher nur unmittelbar vor dem Einsatz als wässrige Lösung hergestellt werden.

CHLORTRANSSORBER®
Genehmigung ist wasserrechtlich genehmigt : 1. Regierungspräsidium Chemnitz, Wasserrechtliche Genehmigung,Aktenzeichen 63-8943.20:61-00/78 2. Institut für angewandte Bau- und Bäderhygiene L.V.H.T., Essen
CHLORTRANSSORBER®
ist eine sichere und problemlos zu bedienende Anlage zur Entchlorung und Neutralisation des chlorhaltigen und sauren Wassers. Die Anlage ist jederzeit einsatzbereit und bleibt in ihrer Funktion unbegrenzt wirksam, was insbesondere für ein unvorhersehbaren Chlorgasausbruch von größerer Bedeutung ist.
CHLORTRANSSORBER®
besteht aus einem Reaktionsbehälter mit speziell abgestimmten Entchlorungs- und Neutralisationskammern. Die Anlage selbst ist in der Lage auch Schwankungen in der Chlorkonzentration und pH-Wert vollständig zu kompensieren.
CHLORTRANSSORBER®
kann deshalb sowohl hochgechlortes Sprinklerwasser als auch Rückspülwasser, Schwallwasser oder Wasser aus der Entleerung der Becken behandeln.

Einbau CHLORTRANSORBERCHLORTRANSSORBER®
ist ausschließlich mit hochwertigem HYDRO-CHLOREX und Neutralisationsgranulaten befüllt. Diese entsprechen der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung, sind ungiftig, witterungsbeständig und gewährleisten durch eine hohe Abriebsfestigkeit eine betriebssichere und wartungsarme Verfahrensweise.
CHLORTRANSSORBER®
steht in den Standardgrößen 2, 6 und 10 m³/h Sprinklerwasserzur Verfügung, lässt sich aber durch entsprechende Schichthöhe und Menge der einzelnen Komponenten individuell auf andere Leistungen anpassen. Anlagen bis zu 30 m³/h sind problemlos realisierbar.
CHLORTRANSSORBER®
erzielt eine sichere Entchlorung und Neutralisation entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Das behandelte Abwasser kann problemlos direkt in Oberflächengewässer oder in das öffentliche Abwassersystem eingeleitet werden. Es ist pH-Neutral und enthält lediglich wasserlösliche, trinkwasserzugelassene Salze.

Für den Einbau des Reaktors können die vorhandenen Entwässerungsanschlüsse genutzt werden. Entsprechend den baulichen Verhältnissen kann der CHLORTRANSSORBER ® individuell angepasst sowohl in den vorhandenen Betriebsräumen als auch im Erdreich außerhalb montiert werden.
CHLORTRANSSORBER ® steht sowohl in Beton als auch in Kunststoff zur Verfügung. Die Montage erfolgt einfach und problemlos zwischen den Entwässerungsanschlüssen und der Kanalisation bzw. dem Einleitungsort.

Zulassungen / Prüfzeichen
CHLORTRANSSORBER ® ist amtlich zugelassen, erhielt eine wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Chemnitz Reaktorkörper, DYWIDAG-Stahlbetonteile: Prüfzeichen Nr.: PA - II 2648, Institut für Bautechnik Berlin Reaktorkörper, Kunstoff:Fertigung ausschließlich in Fachbetrieben nach § 191 WHG Funktionelle Prüfung: Prüfzeichen Nr.: 0196/2000, Institut für angewandte Bau- und Bäderhygiene, L.V.H.T. Essen

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